Inhaltsverzeichnis
Auf einen Blick

Ein verliehenes Spielgerät bringt Geld in die Kasse, das sonst nicht da wäre. Voraussetzung sind klare Konditionen, ein Vertrag und jemand, der die Termine im Griff hat. Als tragende Finanzierung taugt es nicht, als Zuschuss sehr wohl.

Gemeinnützige Einrichtungen finanzieren sich in der Theorie über Mitgliedsbeiträge, Patenschaften, Spenden und Veranstaltungen. In der Praxis reicht das oft nicht, und die Kosten steigen schneller als die Einnahmen. Ein Spielgerät, das ohnehin da ist, kann einen Teil davon auffangen.

Wie es funktioniert

Das Gerät wird gegen eine Gebühr an andere Vereine, Schulen, Feuerwehren oder Betriebe verliehen. Üblich sind gestaffelte Sätze: ein Tag, ein Wochenende, eine Woche. Der Erlös geht vollständig in die Kasse der Einrichtung — bei einem Tierschutzverein etwa in Futter, Tierarztrechnungen und Reparaturen, bei einem Jugendverein in das Ferienprogramm.

Wo die Nachfrage herkommt

Die Anfragen kommen fast von allein, sobald sich herumspricht, dass ein Gerät verfügbar ist. Straßenfeste, Firmenjubiläen, Geburtstage, Schulfeste, Feuerwehrfeste. Besonders die Wochenenden zwischen Mai und September sind gefragt. Im Winter lässt sich ein aufblasbares Gerät auch in einer Halle aufbauen, wenn die Deckenhöhe reicht.

i
Legen Sie die Sätze vorher schriftlich fest und veröffentlichen Sie sie. Das erspart Einzelverhandlungen und den Eindruck, dass jeder etwas anderes zahlt.

Wo die Grenzen liegen

Der Verleih bindet Arbeitszeit: Terminverwaltung, Übergabe, Kontrolle, gelegentlich eine Reinigung. Wer das nicht einplant, ärgert sich nach der zweiten Saison. Und die Einnahmen schwanken stark mit dem Wetter und der Jahreszeit. Als Baustein neben anderen Einnahmen trägt der Verleih, als Ersatz für eine solide Finanzierung nicht.

Ein zweiter Punkt betrifft die eigene Nutzung. Wenn das Gerät jedes Wochenende unterwegs ist, steht es beim eigenen Sommerfest womöglich nicht zur Verfügung. Eigene Termine gehören deshalb als Erstes in den Kalender.

Der Anhänger kann mehr

Die großen Spielgeräte kommen im Kofferanhänger. Der ist nicht nur Transportmittel für das Gerät: Einrichtungen nutzen ihn auch für Materialtransporte, Umzüge oder — im Tierschutz — für kurzfristige Einsätze. Das zulässige Gesamtgewicht steht auf dem Typenschild und sollte vor jeder Zweckentfremdung geprüft werden.

Nächste Schritte

Wenn Sie überlegen, ein Spielgerät anzuschaffen und auch zu verleihen, sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen offen, ob sich in Ihrer Umgebung genügend Förderer finden lassen. Zum Kontaktformular.

Häufige Fragen

Dürfen wir für den Verleih Geld nehmen?

In der Regel ja. Wie eine Verleihgebühr steuerlich einzuordnen ist, hängt von der Rechtsform und der Satzung ab — das klärt Ihre Steuerberatung, nicht wir.

Was passiert, wenn beim Verleih etwas kaputtgeht?

Deshalb gehört ein Verleihvertrag dazu, der die Haftung regelt. Zu den vermittelten Geräten gehört außerdem eine Versicherung.

Lohnt sich das überhaupt?

Das hängt davon ab, wie gefragt das Gerät in Ihrer Umgebung ist. Die Sommermonate tragen den größten Teil. Rechnen Sie nicht mit einer tragenden Säule, sondern mit einem Zuschuss.